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Die Riesterrente - Private Absicherung mit staatlichen Zuschüssen

Die anhaltend schwache Geburtenrate und die steigende Zahl der Rentner sorgen in Deutschland für einen demografischen Wandel: Somit ist klar, dass zukünftig immer weniger Berufstätige für immer mehr Rentner aufkommen müssen. Und auch mit drastischen Kürzungen der gesetzlichen Rente ist zu rechnen. Der einzige Ausweg: privat für den Ruhestand vorsorgen! Schön, dass Vater Staat über die Riester-Rente das private Engagement mit satten Zulagen belohnt.

Wegen der enormen bürokratischen Hürden bei der Beantragung und Abwicklung wurde die Riester-Rente von den Kunden vor dem Jahr 2005 kaum beachtet und von den Produktanbietern geradezu gemieden. Jetzt aber ist „riestern“ kinderleicht und als Baustein der privaten Vorsorge überaus lukrativ.

Staatlich gefördert werden Banksparverträge, Lebensversicherungen oder Fondssparpläne, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z. B. dürfen sie frühestens im Alter von 60 Jahren ausgezahlt werden, und dem Sparer muss eine lebenslange Rente garantiert werden.

Förderbeträge und Steuervorteile

Seit dem Januar 2002 wird die private Altersvorsorge mit der Riester-Rente durch eine Grund- und eine Kinderzulage staatlich gefördert. Zudem können die Beiträge in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Erweist sich der Sonderausgabenabzug als steuerlich günstiger, gibt es für den über die Zulage hinausgehenden Betrag vom Finanzamt eine Steuergutschrift.

Wenn Sie sich für eine Riesterrente interessieren: Wir helfen gerne, die Details der angebotenen förderungsfähigen Produkte zu erläutern.


Staatliche Förderung - Mindestbetrag sichert volle Zulage

Wer in den Genuss der vollen Zulagen kommen will, muss im Jahr 2009 mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in die neue Altersvorsorge einzahlen. Die Zulagen werden dabei als Teil dieser Sparleistung gerechnet, sodass sich der Eigenanteil des Versicherten reduziert. Sind die gezahlten Beiträge niedriger als die Mindestsparleistung, wird die Zulage anteilig gekürzt.

Geringverdiener, deren errechneter Mindesteigenbeitrag niedriger als der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von 60 EUR ist, oder Personen, die im Vorjahr kein Einkommen hatten, müssen mindestens den Sockelbeitrag ein­zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Um die Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, fördert der Staat grundsätzlich jeden, der in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert ist.

Wenn Sie sich für eine Riesterrente interessieren: Wir helfen gerne, die Details der angebotenen förderungsfähigen Produkte zu erläutern.


Riesterrente - Für jeden Anleger die richtige Sparform

Sicherheitsorientierte Anleger entscheiden sich meist für eine Rentenversicherung oder einen klassischen Banksparplan – somit auch für eine geringere Rendite. Deutlich bessere Renditechancen, aber auch ein höheres Risiko haben Sparpläne mit Investmentfonds oder fondsgebundene Rentenversicherungen.

Die Riester-Förderung gibt es nur für speziell zertifizierte Altersvorsorgeprodukte. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften angeboten und sind unter anderem an einer Zertifizierungsnummer erkennbar. 
Wer länger arbeitslos ist, muss seine Ersparnisse angreifen, bevor er Anspruch auf weitere staatliche Unterstützung hat. Die Riester-Rente stellt hier eine Ausnahme dar, sie genießt Pfändungsschutz. Denn wurde Kapital mithilfe staatlicher Förderung angespart, bleibt es bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes II unberücksichtigt.

Wenn Sie sich für eine Riesterrente interessieren: Wir helfen gerne, die Details der angebotenen förderungsfähigen Produkte zu erläutern.


Riesterrente – Wer wird gefördert

Gefördert werden:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • sozialversicherungspflichtige Selbstständige
    (zum Beispiel Handwerker)
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II 
  • nicht erwerbstätige Eltern in dem Zeitraum, der als Kindererziehungszeit angerechnet wird
    (pro Kind drei Jahre)
  • nicht gewerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte
  • Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen
    (zum Beispiel Beamte, Richter und Soldaten)

Beschäftigte, die rechtlich wie Beamte behandelt werden (zum Beispiel Mitarbeiter von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Lehrer oder Erzieher an nicht öffentlichen Schulen)

Keinen Anspruch auf Förderung haben:

  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Personen, die freiwillig gesetzlich rentenversichert sind
  • versicherungsfreie Sozialhilfeempfänger
  • Mitglieder von Versorgungswerken
  • Rentner und geringfügig Beschäftigte

Wenn Sie sich für eine Riesterrente interessieren: Wir helfen gerne, die Details der angebotenen förderungsfähigen Produkte zu erläutern.


Disclaimer

Hinweis: Die dargelegten Informationen stellen keine Aufforderung zur Anlage- und Abschlussvermittlung, Platzierungsgeschäfte oder Anlageberatung von/über Finanzinstrumente dar. Die Informationen hegen trotz aller Sorgfalt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Ferner bieten diese Informationen keine Entscheidungshilfen für wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche oder andere Aspekte einer Beratung und können keine anleger- und anlagegerechte Beratung durch einen Berater ersetzen.


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