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Die Basisrente

Bei der Basis-Rente, auch „Rürup-Rente“, handelt es sich um eine freiwillige private Altersversorgung, die durch hohe Steuervergünstigungen gefördert wird.
Sie ist nach ihrem Schöpfer, Professor Dr. Dr. h. c. Bert Rürup, Regierungsberater und Chef der Wirtschaftsweisen, benannt.

Mit diesem Produkt haben Sie die Möglichkeit, aus unversteuertem Bruttoeinkommen privat für Ihr Alter vorzusorgen. Das Angebot ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, die damit erstmals staatlich gefördert eine private Altersvorsorge aufbauen können. Aber auch Angestellte, Beamte und Rentner sowie nicht Erwerbstätige profitieren von steuerfreien Beiträgen. Lohnend ist die Basis-Rente auch für ältere Sparer, die hohe Einmalbeiträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren wollen.

Die Basis-Rente ähnelt einem Sparkonto, auf dem Sie flexibel regelmäßige oder einmalige Einzahlungen leisten können. Die Verzinsung Ihres Sparguthabens richtet sich nach der gewählten Anlageform. Zur Auswahl stehen Investmentfonds, festverzinsliche Wertpapierfonds oder Kapitalanlagen mit garantierter Wertentwicklung.

Die Beiträge zur Basis-Rente werden steuerlich gefördert (Stand September 2009):
bei Singles bis 20.000 €, bei Verheirateten bis 40.000 € pro Jahr. Auszahlungen werden analog den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung versteuert. Einmal eingezahlt sind die Sparbeiträge vor dem 60. Lebensjahr nicht mehr verfügbar – das hat aber den Vorteil: Ihre Altersvorsorge ist auch für alle anderen tabu. Im Falle einer Insolvenz oder bei der Ermittlung von Arbeitslosenbezügen ist Ihr Ruhestandsvermögen unantastbar. Nach dem 60. Lebensjahr wird das Guthaben als monatliche Rente an Sie ausgezahlt – und zwar so lange Sie leben.

Wenn Sie sich für eine Basisrente interessieren: Wir helfen gerne, die Details der angebotenen förderungsfähigen Produkte zu erläutern.


Basisrente für Unternehmer und Geschäftsführer

Ein Unternehmer trägt ein wirtschaftliches Risiko. Sein Einkommen und sein Vermögen sind vom Erfolg seines Unternehmens abhängig. Eine Altersvorsorge über die Basis-Rente wird seinen individuellen Ansprüchen gerecht.

Unternehmer, Vorstände, nicht weisungsgebundene Geschäftsführer sowie die meisten angestellten Familienangehörigen zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenver­sicherung oder berufsständische Versorgungswerke ein.

Wenn Sie sich für eine Basisrente interessieren: Wir helfen gerne, die Details der angebotenen förderungsfähigen Produkte zu erläutern.


Basisrente für Arbeitnehmer

Die gesetzliche Rentenversicherung kann in Zukunft keine ausreichende Altersversorgung gewährleisten. Für einen gesicherten Ruhestand muss jeder Arbeitnehmer selbst vorsorgen. Hier ist die Basis-Rente eine sehr gute Wahl.

Jeder Arbeitnehmer zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diese setzen sich aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmeranteil zusammen und betragen 19,9 % des sozialversicherungspflichtigen Arbeitseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) (Stand September 2009).

Von dem steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag von 20.000 € pro Person muss dieser Beitrag abgezogen werden, um den maximalen Jahresbeitrag für die Basis-Rente zu ermitteln.

Wenn Sie sich für eine Basisrente interessieren: Wir helfen gerne, die Details der angebotenen förderungsfähigen Produkte zu erläutern.


Basisrente für Beamte

Auch Beamte können sich nicht alleine auf ihre Pension verlassen. Für sie ist die Basis-Rente die ideale Ergänzung für die Altersvorsorge. Beamte zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Zur Berücksichtigung des Wertes der Pension, die der Beamte vom Staat erhält, wird vom steuerlich abzugsfähigen Höchstbeitrag ein fiktiver Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. Der Abzug beträgt 19,9 % der Beamtenbezüge, berechnet maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze Ost (max. 10.865 €) (Stand September 2009).

Wenn Sie sich für eine Basisrente interessieren: Wir helfen gerne, die Details der angebotenen förderungsfähigen Produkte zu erläutern.


Basisrente für Freiberufler

Eine Basis-Rente bietet freiberuflich Tätigen genau die flexible Altersvorsorge, die sie wünschen.

Freiberufler sind meist in Kammern organisiert. Teilweise ist an die Kammerzugehörigkeit eine Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk gebunden. Die Beiträge hierfür sind vom steuerlich abzugsfähigen Höchstbeitrag von 20.000 € pro Person abzuziehen.

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Disclaimer

Hinweis: Die dargelegten Informationen stellen keine Aufforderung zur Anlage- und Abschlussvermittlung, Platzierungsgeschäfte oder Anlageberatung von/über Finanzinstrumente dar. Die Informationen hegen trotz aller Sorgfalt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Ferner bieten diese Informationen keine Entscheidungshilfen für wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche oder andere Aspekte einer Beratung und können keine anleger- und anlagegerechte Beratung durch einen Berater ersetzen.


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