Die Basisrente
Bei der Basis-Rente, auch „Rürup-Rente“, handelt es sich um
eine freiwillige private Altersversorgung, die durch hohe Steuervergünstigungen
gefördert wird.
Sie ist nach ihrem Schöpfer, Professor Dr. Dr. h. c. Bert Rürup,
Regierungsberater und Chef der Wirtschaftsweisen, benannt.
Mit diesem Produkt haben Sie die Möglichkeit, aus
unversteuertem Bruttoeinkommen privat für Ihr Alter vorzusorgen. Das Angebot
ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, die damit
erstmals staatlich gefördert eine private Altersvorsorge aufbauen können. Aber
auch Angestellte, Beamte und Rentner sowie nicht Erwerbstätige profitieren von
steuerfreien Beiträgen. Lohnend ist die Basis-Rente auch für ältere Sparer, die
hohe Einmalbeiträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren wollen.
Die Basis-Rente ähnelt einem Sparkonto, auf dem Sie flexibel regelmäßige oder
einmalige Einzahlungen leisten können. Die Verzinsung Ihres Sparguthabens
richtet sich nach der gewählten Anlageform. Zur Auswahl stehen Investmentfonds,
festverzinsliche Wertpapierfonds oder Kapitalanlagen mit garantierter
Wertentwicklung.
Die Beiträge zur Basis-Rente werden steuerlich gefördert (Stand September 2009):
bei Singles bis 20.000 €, bei Verheirateten bis 40.000 € pro Jahr. Auszahlungen
werden analog den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung versteuert.
Einmal eingezahlt sind die Sparbeiträge vor dem 60. Lebensjahr nicht mehr
verfügbar – das hat aber den Vorteil: Ihre Altersvorsorge ist auch für alle
anderen tabu. Im Falle einer Insolvenz oder bei der Ermittlung von
Arbeitslosenbezügen ist Ihr Ruhestandsvermögen unantastbar. Nach dem 60.
Lebensjahr wird das Guthaben als monatliche Rente an Sie ausgezahlt – und zwar
so lange Sie leben.
Wenn Sie sich für eine Basisrente interessieren:
Wir helfen gerne, die Details der angebotenen förderungsfähigen Produkte zu
erläutern. 
Basisrente für Unternehmer und Geschäftsführer
Ein Unternehmer trägt ein wirtschaftliches Risiko. Sein
Einkommen und sein Vermögen sind vom Erfolg seines Unternehmens abhängig. Eine
Altersvorsorge über die Basis-Rente wird seinen individuellen Ansprüchen
gerecht.

Unternehmer, Vorstände, nicht weisungsgebundene
Geschäftsführer sowie die meisten angestellten Familienangehörigen zahlen keine
Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische
Versorgungswerke ein.

Wenn Sie sich für eine Basisrente interessieren:
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Basisrente für Arbeitnehmer
Die gesetzliche Rentenversicherung kann in Zukunft keine
ausreichende Altersversorgung gewährleisten. Für einen gesicherten Ruhestand
muss jeder Arbeitnehmer selbst vorsorgen. Hier ist die Basis-Rente eine sehr
gute Wahl.
Jeder Arbeitnehmer zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Diese setzen sich aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmeranteil zusammen und
betragen 19,9 % des sozialversicherungspflichtigen
Arbeitseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) (Stand September 2009).

Von dem steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag von 20.000 €
pro Person muss dieser Beitrag abgezogen werden, um den maximalen Jahresbeitrag
für die Basis-Rente zu ermitteln.


Wenn Sie sich für eine Basisrente interessieren:
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Basisrente für Beamte
Auch Beamte können sich nicht alleine auf ihre Pension
verlassen. Für sie ist die Basis-Rente die ideale Ergänzung für die
Altersvorsorge. Beamte zahlen keine Beiträge in die gesetzliche
Rentenversicherung ein.

Zur Berücksichtigung des Wertes der Pension, die der Beamte vom Staat erhält,
wird vom steuerlich abzugsfähigen Höchstbeitrag ein fiktiver Beitrag zur
gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. Der Abzug beträgt 19,9 %
der Beamtenbezüge, berechnet maximal bis
zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze Ost (max. 10.865 €) (Stand September 2009).

Wenn
Sie sich für eine Basisrente interessieren: Wir helfen gerne, die Details der
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Basisrente für Freiberufler
Eine Basis-Rente bietet freiberuflich Tätigen genau die
flexible Altersvorsorge, die sie wünschen.

Freiberufler sind meist in Kammern organisiert. Teilweise
ist an die Kammerzugehörigkeit eine Mitgliedschaft in einem berufsständischen
Versorgungswerk gebunden. Die Beiträge hierfür sind vom steuerlich
abzugsfähigen Höchstbeitrag von 20.000 € pro Person abzuziehen.

Wenn Sie sich für eine Basisrente interessieren:
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