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Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 sind die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Kranken­kassen vom Gesetzgeber neu geregelt – leider ohne dabei das System nachhaltiger zu gestalten: Die Belas­tungen der gesetzlich Versicherten sind durch den neuen einheitlichen und staatlich festgelegten Kassensatz von 15,5 Prozent auf ein neues Rekordhoch gestiegen! Reichen einzelnen Kassen diese Einnahmen nicht, so können sie einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens ihres Versicherten verlangen.

 


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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.


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